Norddeutscher Bund
Durch Publikandum vom 16. Dezember 1808 und Verordnung vom 27. Oktober 1810 wurde im Königreich Preußen ein selbständiges Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten geschaffen. Zum 12. Januar 1870 ging dieses preußische Außenministerium auf den Norddeutschen Bund über. Als „Auswärtiges Amt des Norddeutschen Bundes“ diente es der Diplomatie des Norddeutschen Bundes. 1871 wurde es in „Auswärtiges Amt des Deutschen Reiches“ umbenannt. Bis heute hat sich die Bezeichnung erhalten.
Zu Zeiten Otto von Bismarcks, des ersten Chefs, war das Auswärtige Amt lediglich in zwei Abteilungen gegliedert: in die Politische Abteilung und in eine zweite Abteilung für Bereiche wie Außenhandel und Rechts- und Konsularwesen.
Deutsches Reich (1871–1918)
Im Deutschen Reich war und ist das Auswärtige Amt ein Reichsamt, das sich federführend um die Außenpolitik kümmerte. Es entstand 1871 nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs und hatte seinen Sitz in der Berliner Wilhelmstraße 76, ab 1882 auch Wilhelmstraße 75 und ab 1919 auch Wilhelmstraße 74.
Das Reich übernahm das Auswärtige Amt vom Norddeutschen Bund in unveränderter Form als Reichsbehörde, die von einem Staatssekretär geleitet wurde. Obwohl das Auswärtige Amt nun als Behörde einer gesamtdeutschen Außenpolitik fungierte, behielten die deutschen Bundesstaaten ein beachtliches Maß an Eigenständigkeit in ihrer jeweils eigenen Außenpolitik. Otto von Bismarck prägte mit seiner Außenpolitik den weltweit guten Ruf dieses Amtes, durch seine Bündnispolitik wurde das Auswärtige Amt zu einer der meistbeachteten Behörden Deutschlands. Obwohl nach Bismarcks Entlassung unter Wilhelm II. die meisten außenpolitischen Entscheidungen vom Kaiser selbst getroffen wurden, behielt das Auswärtige Amt die Schlüsselfunktion in der Deutschen Diplomatie und stellte sogar eine gewisse Opposition gegen Wilhelms unstetigen Kurs in der Außenpolitik dar.
Im Auswärtigen Amt gab und gibt es zunächst zwei Abteilungen, welche den beiden streng getrennten Laufbahnen Diplomat und Konsul entsprachen.
Abteilung I
Die erste Abteilung ist die politische, die sich mit den Angelegenheiten der höheren Politik, Personalien, Generalia, Zeremonien, Ordenssachen, Etats, Kassensachen, Angelegenheiten der Schulen und Kirchen. beschäftigte. Leiter dieser Abteilung ist ein Staatssekretär, der zugleich als ständiger Vertreter des Reichskanzlers im Auswärtigen Amt fungiert. Der Reichskanzler besaß die oberste Verantwortlichkeit in außenpolitischen Belangen, weswegen der Staatssekretär ihm gegenüber weisungsgebunden war. Stellvertreter des Staatssekretärs war wiederum ein Unterstaatssekretär.
Abteilung II
Die zweite Abteilung war und ist für die Bearbeitung der Angelegenheiten des Handels, Verkehrs, Konsulatswesens, Staatsrechts, Zivilrechts, der Kunst und Wissenschaft, der Privatangelegenheiten Deutscher im Ausland und der Gegenstände, die das Justiz-, Polizei– und Postwesen, die Auswanderung, die Schiffsangelegenheiten, die Grenzsachen und Ausgleichungen mit fremden Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten betrafen, zuständig.
Einrichtung weiterer Abteilungen
1885 verlor die zweite Abteilung die Zuständigkeit für Rechtssachen, da eine neue Abteilung III als Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts aus der Taufe gehoben wurde. Fünf Jahre später folgte eine eigene Kolonialabteilung, die 1907 zum Reichskolonialamt wurde. Des Weiteren schuf man 1915 im Ersten Weltkrieg eine Abteilung IV, welche die Funktion einer Nachrichtenabteilung übernahm.